Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI
Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieser auch verpflichtend. Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten.
Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
- Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt. Diese Zahlt den Einsatz für Sie.
Termine für die Beratung in unserer Beratungsstelle Glehner Weg 41 können Sie weiter unten gerne Online buchen. Aktuell sind Termine nur für einen Mittwoch buchbar.
Wie kann der Einsatz stattfinden?
